AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wöhlk Contactlinsen GmbH

1. Ausschließliche Geltung der Geschäftsbedingungen, Vertragsinhalt

1.1 Unseren Lieferungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde auch dann, wenn wir entgegenstehenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

1.3 Eine Bestellung gilt als Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2. Preise , Preisstellung und Diagnoselinsen

2.1 Unsere Preise enthalten nicht die Mehrwertsteuer; diese ist von Ihnen zusätzlich zu bezahlen, soweit die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist. Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Porto und Verpackung.

2.2 Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Rabatte werden individuell verhandelt. Ein Anrecht auf die Verlängerung eines in der Vergangenheit vereinbarten Rabattes besteht nicht.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 v.H. Skonto. Die Rechnungsstellung über die lieferscheinmäßig ausgewiesenen Warensendungen erfolgt in der Regel monatlich in Form einer Sammelrechnung. Die Vorankündigung von SEPA-Lastschriften erfolgt mit Rechnungsstellung spätestens am Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Kunden ohne Kundennummer erhalten eine Tagesrechnung. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Einzahlungstag maßgeblich bei Schecks und Wechseln der Einlösungstag.

3.2 Wir können unsere Forderungen gegen Zahlungsansprüche aufrechnen, die Sie uns gegenüber haben. Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges - wenn Sie Kaufmann sind, ab dem Fälligkeitstage - Verzugszinsen in Höhe der bei uns entstehenden Kosten (insbes. Kreditkosten, eigener Bearbeitungsaufwand) zu fordern, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Unsere übrigen Rechte bleiben unberührt.

3.3 Sie können nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.4 Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen sowie für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.

4. Lieferfrist und Lieferung

4.1 Es gelten die branchenüblichen Lieferzeiten

4.2 Schadenersatzansprüche aus Verzug, gleichviel ob aus Vertrag oder aus Gesetz, sind ausgeschlossen.

4.2 Bei Nichteinhaltung des Medizinproduktegesetzes wird die Belieferung eingestellt.

5. Versand, Gefahrübergang

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, wählen wir Versandweg und Versandart.

5.2 Teillieferungen sind zulässig und können jeweils getrennt in Rechnung gestellt werden.

5.3 Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist oder unser Werk oder Lager verlassen hat, bei Lieferungen ins Ausland gemäß der vereinbarten Lieferklausel der Incoterms 2000.

6. Rügepflicht bei Sachmängeln und Transportschäden

6.1 Öffentliche Sachmängel (bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel auch Transportschäden), Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Benutzen wir nicht unser eigenes Transportmittel, so haben Sie Transportschäden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der hierfür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen.

7. Verpackung

7.1. Verpackung, Schutz- und Transportmittel werden nur zurückgenommen, wenn dies mit uns schriftlich vereinbart ist.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware) und muss unverzüglich nach Kündigung des zugrunde liegenden Vertrages an uns zurückgegeben werden. Sie sind zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung berechtigt, dass Sie die Forderungen aus der Weiterveräußerung einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des Ihnen berechneten Betrages schon jetzt an uns abtreten. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.

9. Gewährleistung und Haftung für Sachmängel

9.1 Wir verpflichten uns, Werkstoff- und Fertigungsmängel kostenlos nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu beheben. Sollten wir den Mangel auch nach Ablauf einer von Ihnen schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht behoben haben oder sind mehrfache Versuche der Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, so sind Sie berechtigt, den gezahlten Kaufpreis angemessen herabzusetzen oder gegen Rückgabe der Ware zurückzufordern.

9.2 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 6 Monate nach Gefahrübergang.

9.3 Aufgetretene Mängel haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen und alles zu tun, um den Schaden gering zu halten.

9.4 Wir sind zur Mängelbeseitigung nur verpflichtet, wenn Sie die Ihnen obliegenden Vertragspflichten erfüllen. Insbesondere sind die vereinbarten Zahlungen bedingungsgemäß zu leisten, wobei Sie Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten dürfen, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.

9.5 Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung (insbesondere bei Verschleißteilen sowie unsachgemäßer Behandlung leisten wir keine Gewähr.

9.6 Contactlinsen-Zubehör ist von der Rücknahme und vom Umtausch ausgeschlossen.

9.7 Für andere und weitergehende Ansprüche, gleichviel ob aus Vertrag oder aus Gesetz, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von solchen Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 10.

10. Einschränkung von Haftung und Schadenersatzansprüchen

10.1 Unsere Haftung sowie die unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund - einschließlich positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit, Gewährleistung und unerlaubter Handlung - ist auf Fälle beschränkt, in denen

a) der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückführen ist oder

b) eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt ist, wobei in diesem Fall die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt und der Höhe nach bei Sach- und Vermögensschäden auf EUR 100.000,- sowie bei Personenschäden auf EUR 1 Million begrenzt ist.

10.2 Sind Sie Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind etwaige Schadenersatzansprüche zusätzlich zu den im vorstehenden Absatz 10.1 enthaltenen Beschränkungen in der Weise eingeschränkt, dass wir im Falle leichter Fahrlässigkeit auch für mittelbaren Schaden, Mangelfolgeschaden oder entgangenen Gewinn nicht haften. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung insoweit in der Höhe auf EUR 100.000,- begrenzt.

10.3 Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen bei Fehlern des Liefergegenstandes bleibt unberührt.

11. Kundenzufriedenheit und Augengesundheit

11.1  Erfolgreich und sicher können Contactlinsen nur dann getragen werden, wenn neben einer hochwertigen Contactlinse die qualifizierte Anpassung durch einen Contactlinsen-Spezialisten steht.

11.2 Die Gewährleistung der unter 11.1 genannten Firmenphilosophie ist eine entsprechende Berufsausbildung sowie der Nachweis der Produktkenntnisse als Medizinprodukteberater und eine gerätemäßige Ausstattung zur Contactlinsenanpassung, die die Vermessung des Auges sowie die Inspektion des Auges mit einer Spaltlampe ermöglicht. Bei einer Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann die Belieferung bis zur Nachbesserung durch den Inverkehrbringer eingestellt werden.

12. Erfüllungsort, Datensicherung und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist Kiel.

12.2 Wir sind berechtigt Daten, die wir Im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Ihnen erhalten haben, gleich ob diese von Ihnen selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

12.4 Sofern Sie Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind, ist Gerichtsstand nach unserer Wahl Kiel oder Ihr (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort.

Schönkirchen, Mai 2017